AGB

 

Mietbedingung RentAndDrive24 Inh.
Mohamad EL-Nomeiri Teilestr. 3-8 12099 Berlin
+49 15772620404

 

1. Fahrzeug

Der Mieter von RentAndDrive24 ist darauf hingewiesen geworden, dass der Mietwagen rücksichtsvoll und pfleglich zu führen ist. Der Mieter verpflichtet sich, täglich Wasser und Oel zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen und das ihm gegebene Fahrzeug mit größter Sorgfalt zu benutzen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Insbesondere ist der Mieter angeordnet worden, regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

2. Rauchverbot

In den Mietfahrzeugen ist das Rauchen strengstens untersagt. Bei Verstoß trägt der Mieter die Kosten für die Reinigung bzw. für die Beseitigung des Rauchgeruchs. Die Kosten für die Reinigungen sind der aktuellen Preisliste von RendAndDrive24 zu entnehmen.

3. Auslandsfahrten

Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Auslandsfahrten um eine schriftliche Erlaubnis bei RentAndDrive24 zu kümmern. Nur nach einer schriftlichen Zusage von RentAndDrive24 gilt die Auslandsfahrt als genehmigt.

4. Fahrberechtigung

Zur Benutzung des Mietwagens sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer berechtigt. Andere Fahrer sind nicht berechtigt das Auto zuführen. Der Hauptfahrer im Mietvertrag trägt die rechtliche Verantwortung.

5. Fahr- und Nutzungsbeschränkungen

Folgende Fahr- und Nutzungsbeschränkungen gelten dem Mieter/Fahrer:
3.1 Es ist untersagt das Mietauto von Fahrern unter 21 Jahre zuführen, die keine schriftliche Erlaubnis von RentAndDrive24 besitzen;
3.2 Es ist untersagt das Mietauto von Fahrern zuführen, die nicht im Mietvertrag als Mieter oder Fahrer eingetragen sind;
3.3 Es ist untersagt außerhalb des im Mietvertrag angegebenen Fahrgebietes das Mietauto zuführen;
3.4 Es ist untersagt das Mietauto durch Personen, die nachweisbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Alkohol oder Drogen stehen oder nicht über eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis verfügen zu führen. Personen- und Sachschäden sind bei Grobfahrlässigkeit, insbesondere bei Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch, von der Versicherung nicht gedeckt. Ebenso sind Schäden aufgrund Betankung des Fahrzeugs mit falschem Treibstoff nicht durch die Versicherung gedeckt.
3.5 Es ist untersagt leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen im Mietauto zu befördern. Das Abschleppen von anderen Fahrzeugen, Anhänger Nutzung, Autorennen oder Fahrer- und Fahrzeugtests sind nicht erlaubt. Das Mietauto darf nicht auf nicht ordnungsgemäß befestigten Straßenstrecken sowie Test- und Rennstrecken geführt werden. Der Mieter/Fahrer haftet bei nicht Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften.
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6. Unfall, Brand, Wild, Diebstahl oder einen anderen Schaden

Geschieht ein Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden mit dem Mietwagen ist der der Mieter oder der Fahrer schnellstmöglich nach der Unfallsicherung wie es das Gesetzt vorschreibt unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und Aufklärungshilfe zu leisten; Bei einem Schaden, wo die Polizei aus irgendeinem Grund telefonisch nicht zu erreichen ist oder nicht zur Verfügung steht hat sich der Mieter oder Fahrer unverzüglich bei der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden.
Die Polizei muss bei jedem Schaden, unerheblich wer an dem Schaden beteiligt gerufen werden. Der Mieter oder Fahrer ist ebenfalls verpflichtet unverzüglich den Schaden beim Vermieter zu melden und alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Unfallhergangs dienlich und förderlich nach besten Wissen und Gewissen zu ergreifen. Der Mieter oder Fahrer muss dem Vermieter einen Unfallbericht vollständig, sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. RentAndDrive24 hat das echt für kleine Schäden am Mietfahrzeug Instandhaltungs- und Reparaturkosten pauschal gemäß ausliegenden Listen in Rechnung zu stellen, wenn nicht der Mieter nachweist, dass keine oder niedrigere Kosten entstanden sind. Das Übergabeprotokoll ist hier maßgebend für die Beurteilung.

7. Versicherung

Alle Mietfahrzeuge von RentAndDrive24 sind Haftpflicht und Vollkasko versichert. Für Ihren Mietwagen besteht eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit einer Pauschaldeckung von 100 Mio. €. Der Selbstbehalt beträgt bei einem selbst verschuldeten Unfall pro Schadenfall bei Haftpflicht zwischen 1000-2500,- EUR. Abgesehen wer zunächst von der Polizei als Unfallverursacher genannt wird, muss der Selbstbehalt bar und unverzüglich gezahlt werden. Bei eine eindeutige gerichtliche Rechtsprechung oder Anerkennung vom Versicherungsgeber des Unfallverursacher wird bei nicht verschulden der Selbstbehalt zurückerstattet. Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Kommt es bei einem Unfall zu beidem, Haftpflicht- und Kaskoschaden, ist der vereinbarte Selbstbehalt geschuldet. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes. Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten mit dem Mietwagen werden zur Anzeige gebracht. Der Vermieter haftet nicht für Verspätungen und Kosten in Zusammenhang mit einem Unfall oder Fahrzeugausfall. Meldet ein Mieter einen eingetretenen Schaden nicht rechtzeitig, oder versucht er einen Schaden zu vertuschen bzw. abzustreiten, obwohl er den Schaden verursacht hat, haftet er für die dem Vermieter daraus erwachsenden Nachteile. Verursacht ein Fahrer einen Schaden, ist für RentAndDrive24 trotzdem der Mieter bzw. Vertragspartner schadenersatzpflichtig.

8. FahrzeugrüEckgabe

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug an der im Mietvertrag angegebene Ort, Datum und Zeit bzw. bei wichtigem Grund auf Verlangen von RentAndDrive24 zu einem früheren Zeitpunkt zurückzugeben. Der Mieter haftet für die Unaufklärbarkeit von Schäden bei nicht vereinbarungsgemäßer Rückgabe. Bei Verschmutzungen und auch durch unzulässiges Rauchen hervorgerufene Beeinträchtigungen des Fahrzeugs, die über ein normales Maß hinausgehen, ist der Mieter zur Übernahme der Reinigungskosten verpflichtet. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist RentAndDrive24 berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen oder es sich auf Kosten des Mieters wieder zu verschaffen. Dabei wird die zusätzliche Inanspruchnahme des Mietwagens nach dem jeweils gültigen Standard-Tagestarif berechnet. Das Recht der Besitznahme bzw. Wiederbeschaffung des Besitzes auf Kosten des Mieters gilt auch, wenn der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen im Verzug ist oder abzusehen ist, dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht mehr nachkommen kann. Bringt ein Mieter das gemietete Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück und erfolgt auch keine entsprechende Meldung, wird unverzüglich eine Fahndungsmeldung an die Polizei gegeben und Anzeige erstattet.
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9. Gebühren

RentAndDrive24 berechnet dem Mieter die ihr durch die Bearbeitung etwaiger, während der Mietzeit mit dem Mietfahrzeug begangener Verkehrsverstöße entstehenden Bearbeitungskosten in Höhe eines Pauschalbetrages von 15,00 EUR je Verstoß. Für den Fall, dass RentAndDrive24 bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zur Verauslagung von Gebühren oder Kosten für den Mieter herangezogen wird, wird die pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR statt 15,00 EUR neben der Weitergabe der verauslagten Kosten erhoben.

10. Bussen und Verkehrsvorschriften

Der Mieter und der als Fahrer eingetragener Fahrer sind für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich.

11. Mietpreise/Zahlungsweise/Kaution

Die Mietpreise entnehmen Sie bitte der Preisliste in unsere Filiale oder auf www.rentanddrive24.de. Bei Übergabe des Mietfahrzeuges wird eine Kaution erhoben. Mindestkaution bei Anmietung eines Fahrzeuges sind 350,- EUR in Bar, per EC oder Kreditkarte, je nach Fahrzeugtyp. Das Zahlungsmittel bestimmt der Vermieter.

12. Gerichtsstand/Schriftform

Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. 2. Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderv ermögen ist, Berlin

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